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Erweitertes Führungszeugnis bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

Spielendes Kind

Ehrenamtliche, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, müssen nach dem Bundeskinderschutzgesetz (BKischG, 2012) ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. In der Regel ist dieses drei Jahre gültig.

Dadurch soll einschlägig vorbestraften Personen der Zugang zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen verwehrt bleiben. Die gesetzlichen Bestimmungen verpflichten öffentliche und freie Träger zur Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis ihrer Ehrenamtlichen.

Wenn Sie also im Rahmen Ihres ehrenamtlichen Engagements mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten oder arbeiten wollen, brauchen Sie ein erweitertes Führungszeugnis. Dies kann beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt werden.

Achtung Kosten

Wird das erweiterte Führungszeugnis von der Organisation beantragt, für die der Ehrenamtliche tätig ist, werden keine Kosten fällig. Fragen Sie also bei Ihrem Unterstützerkreis nach oder bei anderen Trägern, für die Sie arbeiten, wo Sie die entsprechende Bescheinigung erhalten.